Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Direktbuchungen bei Marcel Berg, handelnd unter „DJ Loco Entertainment“

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

DJ Loco Entertainment – Direktbuchungen
Marcel Berg
handelnd unter „DJ Loco Entertainment“
Bruderhofstraße 19
60388 Frankfurt am Main

§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Direktbuchungen
von DJ-Leistungen und Eventtechnik bei Marcel Berg, handelnd unter „DJ Loco
Entertainment“.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
(3) Buchungen über Drittplattformen mit eigenen AGB sind ausdrücklich nicht von diesen
AGB erfasst.

§2 Vertragsgrundlagen und Rangfolge
(1) Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:
1. das individuelle Angebot,
2. der geschlossene Vertrag,
3. diese AGB.
(2) Inhalte von Websites, Social Media oder Werbemitteln sind nicht Vertragsbestandteil.

§3 Leistungsarten
(1) DJ-Leistung: zeitabhängige Dienstleistung (Musik, Ablaufsteuerung, situative
Moderation).
Ein bestimmter Erfolg oder eine bestimmte Stimmung wird nicht geschuldet.
(2) Eventtechnik: Betreiberleistung, keine Vermietung.
(3) Zusatzleistungen: nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

§4 Gästezahl als Abrechnungsgrundlage
Die bei Vertragsschluss vereinbarte Gästezahl dient als Grundlage für die
Preisstaffelung der DJ-Leistung sowie für die technische und organisatorische Planung.
Abweichungen im üblichen Rahmen bleiben unberücksichtigt.
Eine wesentliche Überschreitung liegt insbesondere dann vor, wenn aufgrund der
tatsächlichen Gästezahl eine andere Preisstaffel der DJ-Leistung einschlägig ist.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, den Differenzbetrag nachträglich
abzurechnen.
Eine Unterschreitung begründet keinen Anspruch auf Reduzierung der Vergütung.

§5 Vergütung und Zahlung
(1) Grundlage ist das vereinbarte Angebot.
(2) 30 % des Gesamtauftragswerts sind innerhalb von 14 Tagen nach Buchung als Anzahlung fällig.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Termin anderweitig zu vergeben.
(3) Restzahlung spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung oder vor Spielbeginn vor Ort.
(4) Bei Zahlungsverzug besteht ein Leistungsverweigerungsrecht.

§6 Rücktritt / Stornierung
– bis 60 Tage vor Veranstaltung: Einbehalt der Anzahlung (30 %)
– 59 Tage bis 48 Stunden vor Veranstaltung: max. 50 % des Gesamtauftragswerts
– ab 48 Stunden vor Veranstaltung oder No-Show: 100 % des Gesamtauftragswerts
Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

§7 Ausfall und höhere Gewalt
(1) Bei Ausfall bemüht sich der Auftragnehmer um Ersatz, ohne Garantie.
(2) Kann kein Ersatz gestellt werden, werden bereits geleistete Zahlungen
zurückerstattet.
(3) Bei höherer Gewalt bestehen keine Schadensersatzansprüche.

§8 Haftung
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für Einschränkungen durch Location, Stromausfälle oder Eingriffe Dritter.

Technische Vorsorge und Systemausfälle

Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zur Sicherstellung des Veranstaltungsbetriebs, einschließlich des Vorhaltens eines funktionsfähigen Ersatzsystems.

Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann ein vollständig unterbrechungsfreier Betrieb technischer Systeme nicht garantiert werden. Kurzzeitige Unterbrechungen aufgrund technischer Störungen begründen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche.

§9 Technik und Verantwortung
Der Auftragnehmer bleibt Betreiber der Technik.
Schäden durch Gäste oder Dritte gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Es gilt deutsches Recht.

Stand 02/2026

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